Rote Nitratmessstellen in Petershagen

Das Problem mit sogenannten „roten Nitratmessstellen“ (über 50mg Nitrat pro Liter im
Grundwasser) findet sich im Kreis Minden-Lübbecke vorwiegend in der Stadt Petershagen. Im
Flächengebiet Petershagen sind sechs von vierzehn Messstellen in roten Bereich. Die Auswirkung
findet sich in erheblichen Einschränkungen für die Landwirtschaft, die nach der neuen
Düngeverordnung in solchen Gebieten eine um 20% verminderte Ausbringung von Nährstoffen zur
Folge hat. Das bedeutet für die landwirtschaftlichen Betriebe in Petershagen nicht nur eine
mengenmäßige Verringerung in den Erträgen der Ernte, sondern zusätzlich weitere Einbußen in der
Qualität der geernteten Produkte.
Die landwirtschaftliche Interessengemeinschaft (IG) „Gerechte Messstellen“, die mittlerweile mit
mehr als einhundert Mitgliedern für ihre Rechte kämpft, erhebt bereits seit einiger Zeit schwere
Bedenken gegen die Ergebnisse dieser „roten“ Messtellen im Flächengebiet Petershagen.
Messstellen für Nitrat sollen grundsätzlich die von der Landwirtschaft verursachten Nitrateinträge
messen und regelhaft dokumentieren. Insbesondere auf diesen Punkt macht die IG aufmerksam,
indem sie darauf hinweist, dass in den roten Messstellen auch Einträge gefunden wurden, von denen
angenommen werden kann, dass diese eben nicht landwirtschaftlich verursacht wurden. So können
Undichtigkeiten in Kleinkläranlagen, in Kanalanschlüssen- und -netzen, sowie auch Einträge von
Vogelkot und Versickerungen aus größeren Kompostanhäufungen zu einer erhöhten Nitratbelastung
bei einer Messstelle führen. Die beschriebenen Folgen daraus, hat die Landwirtschaft mit
Ertragseinbußen zu tragen. Das empfinden die betroffenen Landwirte zurecht als pauschale
Bestrafung. Mittlerweile hat die Interessengemeinschaft ein privates Gutachten in Auftrag gegeben,
das von einem anerkannten und namhaften hydrologischen Institut der Beweis erbracht werden soll,
dass die Vermutungen der Mitglieder der IG zutreffend sind und die fehlerhaft erhobenen Daten
künftig nicht mehr zu großflächigen Einschränkungen für die landwirtschaftliche Produktion führen
dürfen.
Der Interessengemeinschaft war es hierbei ein besonderes Anliegen, dieses Problem mit politischen
Vertretern*innen aus dem Land und dem Kreis vor Ort zu diskutieren.
Heiner Müller, Landwirt aus Gorspen-Vahlsen und Vorsitzender der Interessengemeinschaft und
Hans-Eckhard Meyer, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Kreistag Minden-Lübbecke, koordinierten
diesen Termin und konnten am 28. Juli 2021 die heimische Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann
von der CDU und den Landtagsabgeordneten der FDP Stephan Haupt, stellv. Vorsitzender des
Ausschusses für Heimat und Bauen, sowie den Dezernenten für Bauen und Umwelt des Kreises
Minden-Lübbecke, Lutz Freiberg, zu einem Ortstermin im Rathaus Petershagen begrüßen. Nach der
Begrüßung durch den Bürgermeister der Stadt Petershagen, Dirk Breves und einer kurzen Einführung
zu der Intension des Treffens durch Hans-Eckhard Meyer, ging Heiner Müller mit einer
umfangreichen Präsentation auf die Problematik verfälschter Messergebnisse an Nitratmessstellen
ein. In sehr anschaulichen und verständlichen Beispielen zeigte Heiner Müller auf, welche
Nitrateinträge im direkten Umfeld der sogenannten „roten“ Messstellen bestehen, die nicht auf eine
landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen sind.
Gemeinsam waren sich die Teilnehmer*innen darüber einig, dass es sich bei der Problematik der
landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge und der damit verbundenen Nitratbelastung im Grundwasser
um ein besonders komplexes Thema handelt, dass nur in einem gemeinsamen Kontext gelöst werden
kann, das im Einklang mit den EU – Gesetz zur maximalen Nitratbelastung im Grundwasser und der

nationalen Umsetzung der Vorgabe dazu, sowie fairen Rahmenbedingungen für die landwirtschaft-
lichen Betriebe stehen muss.
Ein Erfolg des Treffens konnte insofern erzielt werden, dass die Beteiligten sich darüber
verständigten, zunächst einmal gemeinsam das Problem der Messstellen, die von der IG als
fehlerhaft identifiziert wurden, weiterzuverfolgen. Dieses soll in einem weiteren Gespräch nach der
Erstattung des in Auftrag gegeben Gutachtens erfolgen.