Die FDP Fraktion sieht den geplanten Zuschuss in Höhe von 14,5 Mio. für eine Multifunktionshalle am rechten Weserufer kritisch und wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Wir haben erhebliche Bedenken bei dem Blick auf die Finanzierung und Refinanzierung dieses Investitionskostenzuschusses, der später über die Abschreibung als Aufwand im Kreishaushalt auftaucht und im nächsten Schritt die Städte und Gemeinden über die Kreisumlage trifft. Wir sprechen über ca. 800 T€ p.a. für die nächsten 20 Jahre. Zusätzlich kämen dann noch die Kosten der Abschreibung und des Betriebs einer neuen Sportstätte auf dem Gelände der heutigen Kampa-Halle hinzu. Wir sprechen also über kreditfinanzierte Beschlüsse in Höhe von insgesamt ca. 25 Mio. Euro.
Darin sind noch keine Kosten für den Abriss der Kampa-Halle enthalten. Ebenso ist die Finanzierung einer Interims-Halle noch gar nicht geklärt. Möglicherweise sprechen wir dann über Investitionskosten i.H.v. 30 Mio. €.
Die Begründung in der Beschlussvorlage zur Re-Finanzierung des Investitionskostenzuschusses, dass dieser sich in der Grundlage aus den ersparten Betriebskosten der heutigen Kampa-Halle ergeben soll, haben wir für eine ziemlich „steile These“, die bisher nur auf Annahmen und Schätzungen beruht und nicht auf seriöse Berechnungen. Es ei denn, als Grundlage wird nur ein Teil (vielleicht ein kleiner) der Re-Finanzierung verstanden!
Ein Blick auf die Entwicklung der kommenden Jahre, bis dieser Zuschuss dann -wenn das Vorhaben wirklich realisiert wird- in Euro wirksam wird, zeigt uns enge Grenzen bei der Aufnahme von Investitionskrediten auf. Diese Handlungsspielräume benötigen wir in der Zukunft dringend, um die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur des Kreises zu leisten – und hierbei meine ich nicht nur die anstehenden Investitionen, z.B. in die Krankenhausstandorte B.O. und LK.
Die FDP Fraktion betont ausdrücklich, dass sich der Kreis ab dem neuen Jahrzehnt darauf einstellen muss, vorrangig seine pflichtigen Leistungen zu erfüllen, die unserer Meinung nicht in der Co- Finanzierung einer MFH liegen, sondern sich im Bereich des Schulsports und der Unterstützung von sozialen und gemeinwohlorientierten Veranstaltungen in einer kreiseigenen Halle darstellen sollte.
Zudem müssen wir die Gleichwertigkeit bei den kreiseigenen Sportstätten sowohl in Lübbecke, als auch in Minden im Auge behalten.
Spätestens bei der Betrachtung der Aufgabenwahrnehmung des Kreises befinden wir uns bei der kommunalrechtlichen und beihilferechtlichen Prüfung des Investitionskostenzuschusses. Aus unserer Sicht ist es fraglich, ob eine solche Zuschussgewährung in einer Konstellation, die sich zu einem Teil in privater Hand befindet und privat-gewerblich und gewinnorientiert arbeiten muss, einer Prüfung nach dem Beihilferecht standhalten wird.
Weitere Bedenken haben wir hinsichtlich möglicher Kollateralschäden, wenn eine Vielzahl der Veranstaltungen, die bis vor kurzen noch in der Kampa-Halle stattgefunden haben, künftig keinen Platz mehr in einer MFH haben werden, weil sie die Benutzungsgebühren nicht aufbringen können, oder keine ausreichende Zahl von Veranstaltungsbesuchern haben.
Aus Sicht der FDP Fraktion sprechen derzeit deutlich mehr Gründe für den Erhalt der Kampa-Halle, mit einem abgespeckten Sanierungsprogramm, dass uns gegenüber mit ca. 12,5 Mio. beziffert wurde, als dafür, einen Zuschuss in Höhe von 14,5 Mio. € zu veranlassen und weitere 10 Mio. plus X zusätzlich in eine neue Sporthalle zu investieren.
Rahden, den 16.12.2019
Hans-Eckhard Meyer Stellv. Vors. FDP Fraktion